Die Pflegekosten richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und werden anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegegrade 1 bis 5 durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgelegt. Zur genauen Bestimmung der Heim-/Pflegekosten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Verwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.